AGB

Rechtliches

Wichtige rechtliche Hinweise (Disclaimer)

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen genau durch. Sie enthalten rechtlich relevante Bestimmungen. Mit dem Zugriff auf die Website und ihre Seiten erklären Sie, dass Sie die folgenden Anwendungsbedingungen im Zusammenhang mit dieser Website verstanden haben und anerkennen. Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein, unterlassen Sie bitte jeglichen Zugriff auf diese Website.

Dieses Angebot richtet sich ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Informationsvermittlung / Keine Zusicherung

Die Website dient der Informationsvermittlung über die Spar+Leihkasse Riggisberg AG und ihre Tochtergesellschaften (nachfolgend Bank), deren Organisation, Produkte und Dienstleistungen. Die Bank hat alle zumutbare Sorgfalt beim Erarbeiten dieser Website angewendet, doch wird keine (weder explizite noch implizite) Zusicherung oder Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der präsentierten Informationen oder angebotenen Funktionen (Bsp. Berechnungen) übernommen. Sämtliche Informationen auf der Website können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die Bank behält sich ebenfalls vor, die Aufschaltung dieser Website zu unterbrechen.

Kein Angebot

Die auf der Website publizierten Informationen begründen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Offertstellung oder eine Empfehlung zur Tätigung irgendwelcher Transaktionen. Die Angaben auf der Website der Bank stellen weder Entscheidungshilfen für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen dar, noch sollten aufgrund dieser Angaben Anlage- oder sonstige Entscheide gefällt werden. Bitte kontaktieren Sie Ihren Kundenberater, bevor Sie einen Entscheid treffen.

Die auf der Website vorgestellten Produkte und Dienstleistungen sind unter Umständen Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen/ Produkte.

Lokale gesetzliche Einschränkungen

Personen die einer Rechtsordnung unterstehen, welche den Zugang zur Bank-Website verbietet ist der Zugriff auf diese Website nicht gestattet. Einschränkungen gelten insbesondere für Bürger der USA und Grossbritannien und für Personen, die in den USA oder Grossbritannien ihren Wohnsitz haben.

Links zu anderen Websites

Von der Website der Bank bestehen Verknüpfungen (Links) zu Internetseiten anderer Anbieter. Die Bank hat die «verlinkten» Websites nicht überprüft und ist nicht verantwortlich für deren Inhalt und allfällig angebotene Leistungen. Der Besuch solcher Seiten erfolgt auf Gefahr des Benützers.

Haftungsausschluss

Die Bank schliesst jegliche Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit), soweit gesetzlich zulässig, für Schäden oder Folgeschäden irgendwelcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Zugriff, der Benutzung dieser Website oder der damit verknüpften anderen Websites ergeben können, ausdrücklich aus.

Urheber-, Marken-, Lizenz- und andere Rechte

Sämtliche Elemente der Website sind urheberrechtlich geschützt (alle Rechte vorbehalten). Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und/oder Teilbereiche der Website ist gestattet, sofern weder die Copyrightvermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Sämtliche Eigentumsrechte bleiben bei der Bank. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank untersagt.

E-Mail-Kommunikation

Wir bitten Sie zu beachten, dass die E-Mail-Kommunikation offen und unverschlüsselt stattfindet. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass so gesendete Daten von Dritten eingesehen und Kontaktaufnahmen zur Bank nachvollzogen werden können.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.

Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen dem Kunden und der Spar+Leihkasse Riggisberg AG (nachfolgend «Bank» genannt). Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen und Spezialreglemente der Bank.

1. Verfügungsberechtigung

Die der Bank bekannt gegebene Unterschriftenregelung gilt ihr gegenüber ausschliesslich und bis zu einem an sie gerichteten schriftlichen Widerruf. Der Kunde hat die konto- bzw. depotführende Geschäftsstelle der Bank unver-züglich schriftlich zu informieren, sollte sein Bevollmächtigter handlungs-unfähig werden.

2. Mangelnde Handlungsfähigkeit

Die Bank haftet nicht für Schäden, welche aus der mangelnden Handlungsfähigkeit des Kunden, seiner Bevollmächtigten oder Dritter ent-stehen, ausser, wenn diese Handlungsunfähigkeit der Bank mitgeteilt worden ist und die Bank ihre geschäftsübliche Sorgfalt verletzt hat.

3. Unterschriften- bzw. Legitimationsprüfung

Die Bank prüft die Legitimation durch Vergleich der Unterschriften mit den bei ihr deponierten Unterschriften. Zu einer weitergehenden Legiti¬mationsprüfung ist die Bank nicht verpflichtet, aber berechtigt. Der Kunde hat die Unterlagen der Bank sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen. Erteilt der Kunde Zahlungsaufträge, so beachtet er alle Vorsichtsmassnahmen, um das Risiko von betrügerischen Machen¬schaften zu vermeiden. Passwörter und Codes hält der Kunde geheim. Schäden, welche auf die Verletzung seiner Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind, hat der Kunde zu tragen. Die Bank trifft geeignete Massnahmen, um betrügerische Machenschaften zu erkennen bzw. zu verhindern. Verletzt die Bank dabei die geschäftsübliche Sorgfalt, so trägt sie den dadurch verursachten Schaden. Tritt ein Schaden ein, ohne dass der Kunde bzw. die Bank seine / ihre jeweilige Sorgfaltspflicht verletzt hat, so trägt diejenige Partei den Schaden, deren Einflussbereich er zuzurechnen ist.

4. Mitteilungen

Die Bank ist darauf angewiesen, immer über aktuelle Kundeninformationen zu verfügen. Der Kunde ist daher verpflichtet, der Bank allfällige Änderungen zu seiner Person, seinen Bevollmächtigten, seinen Kontrollinhabern sowie seinen an den Vermögenswerten wirtschaftlich Berechtigten (Name, effektive Wohnsitzadresse, Zustelladresse, Nationalität, Steuerstatus etc.) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verstösst der Kunde gegen diese Pflicht, so hat er allfällige Kosten für die Nachforschungen sowie den weiteren Schaden, welcher der Bank entsteht, zu tragen.

Mitteilungen der Bank gelten als dem Kunden rechtsgültig zugestellt, wenn sie gemäss den letzten Weisungen des Kunden oder zu seinem Schutze abweichend davon abgesandt worden sind. Ohne Widerspruch seitens des Kunden gelten die Mitteilungen der Bank innert Monatsfrist als genehmigt.

5. Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit

Der Kunde sorgt dafür, dass der Kontakt zur Bank nicht abbricht. Kommt es zu einem Kontaktabbruch, so kann die Bank die Kosten für Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von nachrichtenlosen Vermögenswerten, dem Kunden weiterbelasten. Kontakt- und nachrichtenlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der Bank aufgelöst.

5. Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit

Der Kunde sorgt dafür, dass der Kontakt zur Bank nicht abbricht. Kommt es zu einem Kontaktabbruch, so kann die Bank die Kosten für Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von nachrichtenlosen Vermögenswerten, dem Kunden weiterbelasten. Kontakt- und nachrichtenlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der Bank aufgelöst.

6. Übermittlungsfehler

Den aus der Benutzung von Übermittlungsarten wie Post, Telefon, Telex, elektronische Nachrichtenübermittlung (z.B. E-Mail) oder jeder anderen Form der Übermittlung oder aus der Benutzung von Transportunternehmen, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt diejenige Partei, aufgrund derer Sorgfaltspflichtverletzung der Schaden eingetreten ist. Tritt ein Schaden durch Zufall oder höhere Gewalt ein, ohne dass der Kunde bzw. die Bank seine / ihre Sorgfalt verletzt hat, so trägt jede Partei, ihren eigenen Schaden.

7. Technische Störungen und Betriebsausfälle

Bei technischen Störungen und Betriebsausfällen entstehen dem Kunden keine Ansprüche auf Schadenersatz der Bank, es sei denn, sie habe die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt.

8. Mangelhafte Ausführung von Aufträgen

Wenn infolge der Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von Aufträgen (Börsenaufträge ausgenommen) ein Schaden entsteht, so haftet die Bank für den Zinsausfall. Für die Berechnung des Ausfalls sind die Zinssätze der Bank massgebend. Besteht im Einzelfall die Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens, so muss der Kunde die Bank vorgängig schriftlich auf diese Gefahr aufmerksam machen. Unterlässt der Kunde dies, so trägt er den daraus resultierenden Schaden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank jederzeit irrtümlich verbuchte Aufträge und Transaktionen rückgängig machen kann.

9. Beanstandungen des Kunden

Alle Einwendungen oder Beschwerden betreffend die Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art, betreffend Konto- oder Depot¬bzw. Vermögensauszüge oder die Bewertung von Guthaben oder anderer Mitteilungen der Bank sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, in jedem Fall innerhalb eines Monats seit Zustellung, anzubringen, ansonsten diese vom Kunden als genehmigt gelten.

Vom Kunden nicht rechtzeitig erfolgte Beanstandungen können dazu führen, dass er die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verletzt und als Folge davon den Schaden nicht mehr geltend machen kann, der ihm allenfalls auf-grund der Mangelhaftigkeit der beanstandeten Dokumente entstanden ist.

10. Kontoführung

Der Kunde erhält periodisch (z.B. täglich, monatlich, vierteljährlich, halb¬jährlich oder jährlich) Konto- bzw. Vermögensauszüge mit sämtlichen Bewegungen wie Gutschrift bzw. Belastung der Zinsen, Gebühren, Kommissionen, Spesen und Steuern.

Erteilt der Kunde verschiedene Aufträge, deren Gesamtbetrag sein verfügbares Guthaben oder den ihm von der Bank gewährten Kredit übersteigt, so ist die Bank berechtigt, ohne Rücksicht auf Datum oder zeitlichen Eingang nach eigenem Ermessen zu bestimmen, welche Aufträge vollständig bzw. teilweise auszuführen sind.

11. Guthaben in fremden Währungen bzw. auf Edelmetallkonten

Die den Guthaben der Kunden in fremder Währung entsprechenden Aktiven der Bank werden in gleicher Währung inner- oder ausserhalb des Landes der betreffenden Währung angelegt.

Die Bank trifft weder eine Verantwortung noch eine Haftung bezüglich allfälliger Steuern, denen diese Guthaben durch die Bestände des Währungs¬gebietes oder am Sitz der Korrespondenzbank unterworfen werden.

Kommt es im Lande der Währung zu behördlichen Massnahmen, welche weder mit der Bank noch mit dem Kunden zusammenhängen, so trägt der Kunde anteilmässig die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen, die das gesamte Guthaben der Bank im Lande der Währung oder der Anlage durch besagte behördliche Massnahme treffen sollte.

Die Verpflichtung der Bank aus Konten in fremder Währung werden ausschliesslich durch einen Verkaufs- oder Zahlungsauftrag oder durch die Ausstellung eines Checks bei der kontoführenden Geschäftsstelle erfüllt. Beträge in fremder Währung werden in Schweizer Franken gutgeschrieben bzw. belastet, ausser der Kunde besitzt ein Konto in der betreffenden Fremdwährung oder erteilt der Bank rechtzeitig andere Weisungen.

12. Konditionen

Die Bank legt Preise und Konditionen (Soll- und Haben-Zinssätze bzw. Zins-margen, Kommissionen, Gebühren, Spesen, Verrechnung, Rückzugs-bedingungen inklusive Beschränkungen von Rückzügen durch Staffelung oder Kündigungsfristen, Umrechnungskurse für fremde Währungen etc.) fest. Aufgrund veränderter Marktverhältnisse bzw. Kosten kann die Bank die Konditionen jederzeit ändern. Darüber hinaus ist die Bank bei veränderten Marktverhältnissen berechtigt, Negativzinsen einzuführen. Negativzinsen sind wirtschaftlich gesehen Minuszinsen, welche auf den Kontoguthaben des Kunden belastet werden.

Die Bank informiert über die Änderungen der Preise und Konditionen auf dem Postweg, auf ihrer Internetseite, in ihren Kundenzonen oder auf andere geeignete Weise. In begründeten Fällen erfolgt die Änderung ohne Vorankündigung. Mit Bekanntgabe der Änderung steht es dem Kunden frei, die von der Änderung betroffene Dienstleistung schriftlich zu kündigen. Kosten Dritter, welche der Bank bei ihrer Tätigkeit für den Kunden entstehen, werden dem Kunden belastet.

13. Barzahlungsverkehr

Die Bank ist unabhängig von den festgelegten Konditionen berechtigt, jederzeit Bareinzahlungen oder -auszahlungen im Einzelfall ohne Angabe eines Grundes zu begrenzen oder zu verweigern.

14. Wechsel, Checks und ähnliche Papiere

Die Bank ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene unbezahlte Wechsel, Checks und ähnliche Papiere zurückzubelasten. Trotzdem bleiben ihr die wechselrechtlichen, checkrechtlichen oder anderen Ansprüche auf Zahlung des vollen Betrages der Wechsel und Checks mit Nebenforderungen gewahrt, und zwar gegen jeden aus dem Papier Verpflichteten bis zur Begleichung eines vorhandenen Schuldsaldos. Den Schaden im Zusammenhang mit der Einlösung von falschen oder gefälschten Wechseln, Checks oder ähnlichen Papieren, welche auf die Verletzung der Sorgfaltspflichten des Kunden zurückzuführen sind, hat der Kunde selbst zu tragen. Die Bank trifft geeignete Massnahmen, um betrügerische Machenschaften zu erkennen bzw. zu verhindern. Verletzt die Bank dabei die geschäftsübliche Sorgfalt, so trägt sie den dadurch verursachten Schaden.

15. Aufzeichnung von Videoüberwachung

Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass er im Bereich von Geldautomaten und Bankräumen (inkl. mobiler bzw. temporärer Bankstellen) aus Sicherheitsgründen bzw. zwecks Aufklärung allfälliger Straftaten mit Bildaufzeichnungssystemen überwacht werden könnte sowie dass die ent-sprechenden Aufnahmen für eine beschränkte Zeitdauer aufbewahrt werden.

16. Pfand- und Verrechnungsrecht

Bestehen Schuldverpflichtungen des Kunden gegenüber der Bank, so hat diese an allen Vermögenswerten, die sie für Rechnung des Kunden bei irgendeiner ihrer Geschäftsstellen oder anderswo aufbewahrt, ein Pfandrecht. Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit besonderen oder ohne Sicher-heiten. Nach ihrer Wahl ist die Bank zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seinen Leistungen im Verzug ist.

Bezüglich der gegen sie bestehenden Ansprüche hat die Bank ein Verrech-nungsrecht, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder die Währung ihrer eigenen Forderungen.

17. Empfehlungen, Ratschläge und weitere Informationen

Die Bank haftet nicht für Schäden, welche aufgrund ihrer Ratschläge, Empfehlungen oder weiterer Informationen zuhanden des Kunden entstehen, es sei denn, dass der Bank grobes Verschulden nachgewiesen werde.

18. Einhaltung von Gesetzen

Der Kunde ist verpflichtet, die nationalen sowie internationalen gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen, insbesondere zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die strafrechtlichen sowie die auf ihn anwendbaren steuerrechtlichen Bestimmungen, einzuhalten. Ver¬stösst der Kunde gegen diese Bestimmungen, so hat er die Kosten für Abklä¬rungen und Aufwendungen der Bank zu tragen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Eröffnung oder im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, welche die Bank gesetzlich verpflichten, zusätzliche Abklärungen betreffend die Geschäfts-beziehung oder eine Transaktion vorzunehmen, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der Bank auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, welche sie benötigt, um ihren gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.

19. Kündigung der Geschäftsbeziehungen

Die Bank und der Kunde können unter Vorbehalt besonderer Vereinbarungen und spezifischer Kündigungsbedingungen die Geschäftsbeziehung jederzeit unter der Berücksichtigung der Rückzugslimiten kündigen. Falls die Rückzugslimiten bei einer Kündigung durch den Kunden überschritten werden, ist der Bank eine Nichtkündigungskommission geschuldet. Die Bank kann zugesagte oder benützte Kredite annullieren und ihre so sofort fälligen Guthaben ohne weiteres vom Kunden einfordern.

Unterlässt es der Kunde auch nach einer von der Bank angesetzten angemessenen Nachfrist, ihr mitzuteilen, wohin die vom Kunden bei der Bank hinterlegten Vermögenswerte und Guthaben auf ein Konto bzw. Depot lautend auf den Namen des Kunden bei einem anderen Finanzintermediär zu transferieren sind, so kann die Bank die Verfügungsmöglichkeit über Vermögenswerte ganz oder teilweise einschränken, bis der Kunde der vorgenannten Aufforderung nachkommt. Alternativ kann die Bank die Geschäftsbeziehung auflösen und die bei ihr liegenden Vermögenswerte und Guthaben mit befreiender Wirkung am vom Richter bezeichneten Ort hinterlegen. Hierfür entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.

Die vorgenannte Regelung gilt unabhängig davon, ob der Kunde oder die Bank die Geschäftsbeziehung kündigt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für daraus entstandene Schäden und entbindet die Bank, soweit gesetzlich zulässig, von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang.

20. Gleichstellung der Samstage und Feiertage

Im gesamten Geschäftsverkehr mit der Bank werden Samstage den staatlich anerkannten Feiertagen gleichgestellt.

21. Auslagerung von Geschäftsbereichen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank einzelne Geschäftsbereiche (z.B. Informatik, Zahlungsverkehr, Wertschriftenadministration, Abwicklung, Handel, Research, Dienste und interne Revision) an Dritte auslagern kann (Outsourcing).

22. Entbindung vom Bankkundengeheimnis

Der Kunde entbindet die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht und verzichtet auf das Bankkundengeheimnis, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank notwendig ist, insbesondere

  • bei Wahrnehmung von gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Auskunfts-pflichten der Bank
  • bei Auslagerung von Geschäftsbereichen und in diesem Zusammenhang für die Weitergabe von Kundendaten an beauftragte Dritte
  • bei Bekanntgabe von Kunden- und Transaktionsdaten im Zahlungs-verkehr, im Effekten- und Derivathandel, im Wertschriftenverkehr und bei anderen Transaktionen
  • zur Sicherung oder Durchsetzung der Ansprüche der Bank gegenüber dem Kunden und der Verwertung von Sicherheiten des Kunden oder Dritter (sofern die Sicherheiten Dritter für Ansprüche gegen den Kunden bestellt wurden)
  • beim Inkasso von Forderungen der Bank gegen den Kunden
  • bei Bonitätsprüfung und Nachforschungen der Bank bei Kredit¬informationsstellen und Behörden
  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen der Bank mit dem Kunden
  • bei Nachforschungen nach Berechtigten bei Kontakt- oder Nachrichtenlosigkeit

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der grenz-überschreitenden Dienstleistungen (internationaler Zahlungsverkehr, Effekten- und Derivathandel, Wertschriftenverkehr usw.) ins Ausland übermittelte Daten nicht mehr durch das schweizerische Recht geschützt sind. Speziell im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie die Bekämpfung von Steuerstraftaten können ausländische Gesetze und Regulierungen die Weitergabe dieser Daten an Behörden oder andere Dritte vorsehen.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank, insbesondere auch die Frage ihrer Gültigkeit und Rechtswirksamkeit, unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des übrigen Kollisionsrechts.

Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz / Firmensitz sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der schweizerische Sitz oder die schweizerische Geschäftsstelle bzw. Zweig-niederlassung der Bank, mit der die Geschäftsverbindung besteht. Die Bank hat indessen das Recht, den Kunden auch beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Firmensitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.

24. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen vor. Solche Änderungen werden dem Kunden entweder auf dem Postweg, auf der Internetseite der Bank, in den Kundenzonen der Bank oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Ohne Widerspruch seitens des Kunden gelten sie innert Monatsfrist als genehmigt. Mit Bekannt¬gabe der Änderung steht es dem Kunden frei, die von den Änderungen betroffenen Dienstleistungen schriftlich zu kündigen.

Das vorliegende Dokument ersetzt sämtliche bisherige Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Spar+Leihkasse Riggisberg AG / Ausgabe Februar 2017